Ok meine Situation ist/war wie folgt:
Ich habe meinen Job zum 31.12.2014 aus eigenem Interesse gekuendigt.
Meinen Flug habe ich aber schon am 29.12.2014 genommen, somit war ich quasi noch im Flug in einem Beschaeftigungsverhaeltnis. Ich habe mich nicht arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet, da ich dem Arbeitsmarkt in Deutschland bis zu meinem Abflug nie zu Verfuegung stand
(weil noch bis zum 31.12. bei Ricoh Deitschland angestellt)
Jetzt gilt in Deutschland die Regel, dass man eine drei monatige Sperrfrist fuer das ALG I bekommt, wenn man aus eigenem Wunsch hin seinen Job kuendigt. Diese Sperrfrist startet ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
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